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Whistleblowing

Whistleblowing-System / Hinweisgeber-System für die Alpitronic Gruppe

Ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Unternehmenspolitik und unseres Ethikkodex ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Mit Einführung eines Organisationsmodells gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001 wurde ein Unternehmens-Compliance-Modell geschaffen, das den internationalen und nationalen rechtlichen Grundlagen für ein grenzüberschreitend tätiges Unternehmen wie Alpitronic Rechnung tragen soll.

In Erfüllung der EU-rechtlichen Vorgaben wie auch der Vorgaben des GvD 231/2001 einerseits, und zur Wahrung einer transparenten und wirksamen Unternehmens-Compliance hat Alpitronic ein Whistleblowing-System eingeführt, um Mitarbeitern wie Kunden und Lieferanten die Möglichkeit zu geben, anonym, diskret und mit absoluter Vertraulichkeit Schwächen in der Unternehmens-Compliance aufzuzeigen. Dabei ist es erklärtes Ziel von Alpitronic, durch derartige Hinweise die Unternehmens-Compliance stetig zu verbessern, Schwachstellen zu beseitigen und Compliance als Unternehmenskultur zu fordern wie auch zu fördern.

Was ist Whistleblowing?

Whistleblowing ist ein Hinweisgebersystem, bei welchem Personen, die sowohl für Alpitronic tätig sind (Mitarbeiter), als auch im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Alpitronic in Kontakt kommen können (Kunden, Lieferanten, Berater), auf rechtswidrige Handlungen oder Rechtsmissbrauch in Alpitronic hinweisen. Whistleblower geben also Alpitronic Hinweise darauf, dass in Alpitronic etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.


Warum Whistleblowing?

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einer Unternehmensgruppe Handlungen vorgenommen werden, die nicht rechtens sind oder den Anschein haben, nicht rechtens zu sein. Obwohl mit dem Organisationsmodell nach GvD 231/2001 Alpitronic versucht, die Einhaltung der Gesetze und internen Vorschriften zu forcieren, sind unrechtmäßige oder auch fragwürdige Handlungen einzelner Personen nie gänzlich auszuschließen. Durch das Hinweisgebersystem können Missstände unmittelbar aufgedeckt werden, die Begehung von Straftaten vermieden und präventiv Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Begehung von Straftaten zu vermeiden.

Sind Hinweisgeber / Whistleblower Denunzianten?

Der Begriff Hinweisgeber hat häufig eine negative Konnotation. In der Presse werden die bekannten Whistleblower von einer Seite als Helden gefeiert, von der anderen Seite als Verräter gebrandmarkt.

Alpitronic weist darauf hin, dass ein jeder Hinweisgeber kein Denunziant ist, sondern vielmehr einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenskultur, zu guten Beziehungen mit den Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten und zu einem fairen Wettbewerb beiträgt.

Deshalb sind sämtliche Hinweise über den Whistleblowing-Kanal streng vertraulich, und nur zwei Personen innerhalb der Alpitronic-Gruppe haben Zugriff auf den Kanal, der Vorsitzende des Überwachungsorgans nach GvD Nr. 231/2001 und der Sekretär des Überwachungsorgans. Ein jeder Hinweisgeber kann die Meldung anonym abgeben. Alpitronic garantiert, dass ein jeder Hinweis streng vertraulich, diskret und ohne jegliche Folgen für den Hinweisgeber erfolgt.

Das Whistleblowing-System

Ein jeder Hinweis kann über folgenden Kanal abgegeben werden:

https://renorm.it/de/reblowing-4/

Code: AL001RBW

Passwort: vTBS1IMGE9f$MQZXZ6YGsMM

Unternehmensdaten: ALPITRONIC SRL

Steuernummer: 02632180218

Angabe zu Ort der Alpitronic Unternehmensgruppe

Der Kanal wird von einem externen Unternehmen verwaltetet.